(1) Ihre Kundennummer und Rechnungseinheit: Bitte geben Sie diese Nummer in Kombination mit der Rechnungseinheit bei Anfragen, Zahlungen oder Schriftverkehr immer an.
(2) Abrechnungszeitraum, auf den sich die Rechnung bezieht.
(3) Ihre Verbrauchskosten für den Abrechnungszeitraum. Wie sich diese errechnen, ist aus dem detaillierten Berechnungsnachweis auf der Rückseite der Rechnung ersichtlich.
(4) Die Summe der von uns angeforderten Abschläge, welche von der Summe der erhaltenen Zahlungen abweichen kann.
(5) Der Restbetrag ist entweder eine noch zu leistende Zahlung oder ein von uns zu erstattendes Guthaben.
(6) ) Wenn ein Guthaben entstanden ist, werden wir es bei vorhandener Bankverbindung überweisen. Sollte uns keine Bankverbindung von Ihnen vorliegen, teilen Sie uns diese bitte schriftlich mit. Besteht eine Forderung Ihnen gegenüber, wird der Betrag bei einer erteilten Einzugsermächtigung bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum eingezogen. Sollten Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist der Betrag selbstständig bis zum Fälligkeitsdatum von Ihnen zu zahlen.
(7) Aus dieser Zeile können Sie den zukünftig zu leistenden Abschlagsbetrag ersehen, der monatlich zu entrichten ist oder bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung abgebucht wird. Grundlage für die Festlegung Ihres Abschlagsbetrags ist Ihr auf der Jahresrechnung ausgewiesener Verbrauch. Für diesen, gegebenenfalls auf ein volles Jahr umgerechneten Verbrauch, werden die jeweils aktuellen Preise und auch geplante Tarifanpassungen zugrunde gelegt und das Ergebnis durch die Anzahl der Monate geteilt.
(8) Die Fälligkeit der Abschläge ist hier ersichtlich.